Begutachtung: BK 2106 und Nerven-Verletzung (Nervenschaden)
Nerven können auf vielfältige Weise geschädigt werden: z. B. eine Durchtrennung des Nerven durch einen Schnitt.
In diesem Fall ist die Ursache meist nicht umstritten. Die Begutachtung hat lediglich den Umfang der Unfallschädigung festzustellen.
Nerven können aber auch durch akuten oder chronischen Druck geschädigt werden:
entsteht der akute oder chronische Druck auf den Nerven während der Arbeit, so muss eine BK-2106 in Betracht gezogen werden.
Gefährdet sind hierbei Arbeiter:
die
eine Tätigkeit in körperliche Zwangshaltung ausüben.
Die Abb. zeigt einen Bergmann, der seine Haltung in engen und niedrigen Schächten demonstriert.
Auffallend ist hier die Notwendigkeit sich auf den Ellenbogen aufzustützen und in dieser Zwangshaltung zu arbeiten.
Oberflächlich gelegene Nerven - das ist im gezeigten Beispiel der an der Innenseite des Ellenbogen oberflächlich verlaufende Ellennerv (Nervus ulnaris)
Solche Druckschädigungen entstehen auch durch ein langes Aufstützen auf das Handgelenk, durch chronischen Druck auf ein Werkzeug.
indirekt kann auch Druck auf einen Nerv entstehen, wenn es in der Nähe des Nerven zu (langdauernden) Schwellungen kommt und der Nerv in seiner Hülle den schwellungsbedingten Druck ausgesetzt ist.
Gefährdet sind auch Arbeiter, die eine einseitigen Belastung mit hoher Wiederholungs-Frequenz durchführen
An der oberen Extremität sind hier besonders Musiker gefährdet! Aber auch Schleifer, Metzger, Boden-Verleger und Kassierer im Supermarkt.
Bei der ärztlichen Begutachtung - ganz besonders an der oberen Extremität - gilt es abzugrenzen, ob die Druckschädigung bei der Arbeit die wesentlich Ursache darstellt oder ob innere Gründe (z. B ein abnormer Muskel oder Knochen, eine rheumatische Erkrankung ....) ursächlich sind.
ärztliche Begutachtungen:
Telefonische Termin-Absprachen zur Begutachtung unter: 017326 83610
Postanschrift:
Dr. Kurt Steffens
Gutachten-Institut Hand-Arm
Kath. Kliniken Essen
Heidbergweg 22-24
45257 Essen
Begutachtungen im Auftrag von Gerichten, Berufsgenossenschaften und Privaten Versicherungen:
Montag - Feitag 9:00 - 18:00 Uhr