Gutachten (ärztliche Begutachtung) bei schnellendem Finger (Schnapp-Finger)
Erkrankungen der Sehnenscheiden mit Blockade der Finger- oder Daumenbewegung (Spring-Finger, Schnapp-Daumen) können als Berufskrankheit Nr. 2101 auftreten. (BK-2101).
Sollten Sie von einer solchen Berufskrankheit betroffen sein, so
kann der behandelnde Arzt eine Anzeige - Verdacht auf
Berufskrankheit - der zuständigen Berufsgenossenschaft machen. Sie
können sich jedoch auch selbst an die für Sie zuständige
Berufsgenossenschaft wenden.
Die Ringbänder in der Hand (roter Pfeil) liegen recht oberflächlich. Sie können im Rahmen einer offene Verletzung, aber auch durch punktuell wirkenden starken Druck geschädigt werden.
Auch nach einer Schädigung der Beugesehne kann eine Gleitbehinderung in den Ringbändern der Fingers entstehen.
Sehr selten kann bei einer extremen Belastung des Fingers auch das A2-Ringband des Fingers in Höhe des Finger-Grundgliedes reißen. (z.B. beim Klettern, extremen Ziehen mit dem Finger, Festhalten mit den Fingern bei Abrutschen des Körpers....) Bei dieser Verletzung wird die Beugesehne im Finger nicht mehr richtig gehalten und springt wie eine Bogensehne nach vorne (bowstring-effect)
Für eventuelle Versicherungsleistungen ist im Falle eines Arbeitsunfalles die Berufsgenossenschaft zuständig.
Bei einem Freizeit-Unfall gegebenenfalls eine private Unfall-Versicherung.
ärztlich Begutachtung:
Telefonische Termin-Absprachen zur Begutachtung unter: 017326 83610
Postanschrift:
Dr. Kurt Steffens
Gutachten-Institut Hand-Arm
Kath. Kliniken Essen
Heidbergweg 22-24
45257 Essen
Begutachtungen im Auftrag von Gerichten, Berufsgenossenschaften und Privaten Versicherungen:
Telefonische Termin-Absprachen zur Begutachtung unter: 017326 83610
Montag - Feitag 9:00 - 18:00 Uhr