Berufskrankheit: Entzündung der Sehnenscheiden am Handgelenk (ärztliche Begutachtung)
Erkrankungen der Sehnenscheiden am Handgelenk können als Berufskrankheit Nr. 2101 auftreten. (BK-2101).
Die Sehnen am Handgelenk sind von einer dünne Hülle umgeben. Der Arzt nennt diese Hülle Synovialis. Umgangssprachlich: die Sehnenscheide. In sehr grober Näherung kann man sich die Sehnenscheide wie ein Nylon-Strumpf vorstellen, der die Sehne kaum sichtbar umhüllt.
Die
Abb. zeigt das Operations-Bild einer (rheumatischen)
Sehnenscheiden-Entzündung:
An der weißen Farbe können die gesunden Sehnen gut erkannt werden.
Die gewucherten - entzündeten - Sehnenscheiden liegen auf den Sehnen wie eine Schicht aus Kleister.
Entzündungen der Sehnenscheide im Rahmen einer Berufs-Krankheit können entstehen bei:
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einseitige, langdauernde mechanische Beanspruchung
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ungewohnte Arbeiten aller Art bei fehlender oder gestörter Anpassung
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Arbeiten in für das Handgelenk ungünstige Position
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immer wiederkehrende Handtätigkeiten mit sehr hoher Bewegungs-Frequenz
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gleichartige, sehr schnell nacheinander durchgeführte Bewegungen
Sollten Sie von einer solchen Berufskrankheit betroffen sein, so kann der behandelnde Arzt eine Anzeige - Verdacht auf Berufskrankheit - der zuständigen Berufsgenossenschaft machen. Sie können sich jedoch auch selbst an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
Für eventuelle Versicherungsleistungen ist im Falle einer Berufs-Krankheit die Berufsgenossenschaft zuständig.
ärztlich Begutachtung:
Telefonische Termin-Absprachen zur Begutachtung unter: 017326 83610
Postanschrift:
Dr. Kurt Steffens
Gutachten-Institut Hand-Arm
Kath. Kliniken Essen
Heidbergweg 22-24
45257 Essen
Begutachtungen im Auftrag von Gerichten, Berufsgenossenschaften und Privaten Versicherungen:
Telefonische Termin-Absprachen zur Begutachtung unter: 017326 83610