Dr. Kurt Steffens  FA für Plast. Chirurgie / Handchirurgie
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Berufskrankheit: Entzündung der Sehnenscheiden am Handgelenk (ärztliche Begutachtung)

Erkrankungen der Sehnenscheiden am Handgelenk können als Berufskrankheit Nr. 2101 auftreten. (BK-2101).

Die Sehnen am Handgelenk sind von einer dünne Hülle umgeben. Der Arzt nennt diese Hülle Synovialis. Umgangssprachlich: die Sehnenscheide. In sehr grober Näherung kann man sich die Sehnenscheide wie ein Nylon-Strumpf vorstellen, der die Sehne kaum sichtbar umhüllt.

Die Abb. zeigt das Operations-Bild einer (rheumatischen) Sehnenscheiden-Entzündung:

An der weißen Farbe können die gesunden Sehnen gut erkannt werden.

Die gewucherten - entzündeten - Sehnenscheiden liegen auf den Sehnen wie eine Schicht aus Kleister.

 

Entzündungen der Sehnenscheide im Rahmen einer Berufs-Krankheit können entstehen bei: 

  • einseitige, langdauernde mechanische Beanspruchung

  • ungewohnte Arbeiten aller Art bei fehlender oder gestörter Anpassung

  • Arbeiten in für das Handgelenk ungünstige Position

  • immer wiederkehrende Handtätigkeiten mit sehr hoher Bewegungs-Frequenz

  • gleichartige, sehr schnell nacheinander durchgeführte Bewegungen 

Sollten Sie von einer solchen Berufskrankheit betroffen sein, so kann der behandelnde Arzt eine Anzeige - Verdacht auf Berufskrankheit - der zuständigen Berufsgenossenschaft machen. Sie können sich jedoch auch selbst an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft wenden.  

Für eventuelle Versicherungsleistungen ist im Falle einer Berufs-Krankheit die Berufsgenossenschaft zuständig.

ärztlich Begutachtung:

Telefonische Termin-Absprachen zur Begutachtung unter:   017326  83610

E-Mail: kurtjosef@hotmail.com

Postanschrift:

Dr. Kurt Steffens

Gutachten-Institut Hand-Arm

Kath. Kliniken Essen

Heidbergweg 22-24

45257 Essen

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