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| Muss ein Bruch des Kahnbeines immer operiert werden? | Nein. Frische Brüche des Kahnbeines können durchaus konservativ behandelt werden. (d.h. ohne Operation) Allerdings bedeutet dies eine Ruhigstellung von rund 3 Monaten. |
| Ist eine so lange Ruhigstellung nicht sehr nachteilig ? |
Ja. Kein
Gelenk und keine Extremität vermag eine so lange Ruhigstellung ohne
Nachteile zu ertragen.
Um nur einige Aspekte zu nennen: So verschmächtigt sich die Armmuskulatur enorm und die Härte der Armknochen nimmt in dieser Zeit drastisch ab. Auch müssen die sozialen Probleme im Einzelfall gesehen werden: So ist die verletzte Hand am Ende einer so langen Ruhigstellung keineswegs belastbar. Sie ist zudem anfänglich sehr schlecht beweglich. Eine hieraus resultierende lange Arbeitsunfähigkeit muss bedacht werden. |
| Wie erfolgt die Ruhigstellung genau ? |
Obiges Bild zeigt einen Unterarm-Kahnbeingips. Beachten Sie, dass alle Fingergelenke und das Daumenendgelenk frei beweglich sind. Ein solcher Gips kann stets in der 2. Hälfte der drei Monate Ruhigstellung getragen werden. Manche Bruchformen des Kahnbeines machen in den ersten 6 Wochen eine Ruhigstellung im Oberarmgips notwendig ! |
| Was ist bei der konservativen Frakturbehandlung zu beachten ? | Auch
die konservative Bruchbehandlung muss mit großer Achtsamkeit
durchgeführt werden.
So genügt es nicht den Kahnbeinbruch einfach nur "einzugipsen" und den Gips nach rund 12 Wochen Wochen wieder zu entfernen. Auch die Stellung des Gipses bedarf der Überwachung und eventueller Korrektur. Als Betroffener sollte jeder Unfallverletzte wissen: Jeder starke Schmerz im Gips - ganz besonders aber jedes starke Engegefühl - sollte unverzüglich ärztlich kontrolliert werden. Oft genügt es in solchen Fällen den Gipsverband aufzuschneiden und zu erweitern. Das Nichtbeachten dieser Regel kann zu sehr schwerwiegenden und dauerhaften Funktionsstörungen von Hand und Unterarm führen. |
| Kann auch ein älterer, nicht verheilter Kahnbeinbruch konservativ behandelt werden ? |
Nein! Ältere Kahnbeinbrüche (sog. Kahnbein-Falschgelenkbildung oder
Kahnbeinpseudarthrose) müssen immer operativ behandelt werden, da auch
bei sehr langer Ruhigstellung die beiden Bruchstücke nicht wieder
knöchern zusammenwachsen.
Die Bruchstücke sind hier mit einer bindegewebigen Schicht an der Bruchstelle abgedeckelt, so dass auch bei sehr langer Ruhigstellung kein Knochendurchbau mehr erfolgt. |
| Ist es vorteilhafter, einen frischen Kahnbeinbruch zu operieren oder nur im Gips ruhig zu stellen? | Dies
muss für jeden Einzelfall abgewogen werden. Generell will eine Operation
eines Knochenbruchs stets gut überlegt sein. Schließlich kann es im
Falle der Operation zu einem Infekt des betreffenden Gelenkes
kommen.
Auch wenn diese
Komplikation selten ist, tritt sie naturgemäß bei einer geschlossenen
Gipsbehandlung nicht auf. Andererseits muss jedoch
auch gesehen werden, dass viele Kahnbeinbrüche instabil oder die
Bruchstücke verschoben sind. Nur eine operative Einrichtung ermöglicht
die exakte (biologisch richtige) Stellung der Bruchstücke. Nur die Operation bietet die Chance, die extrem lange Ruhigstellung bei der konservativen Behandlung zu vermeiden. |
| Was passiert wenn ein instabiler oder verschobener Bruch nicht operativ eingerichtet wird ? | Im
Fall eines instabilen Bruches ist die Gefahr recht groß, dass die beiden
Bruchenden nicht zusammenwachsen. Es entsteht eine Kahnbeinpseudarthrose,
die dann später nur noch sehr größerem operativem Aufwand behandelt
werden kann. Unterbleibt auch diese Behandlung, so
führt dies später - oft nach vielen, vielen Jahren erst - zu erheblichen
Beschwerden und zu einem schweren Verschleiß des Gelenkes. Im Falle, dass die Bruchstücke nicht exakt zusammenwachsen, besteht ebenfalls die Gefahr, dass nach langer Zeit das Handgelenk einen schweren Verschleiß erleidet; es kommt zu starken Schmerzen im Handgelenk, so dass dann oft nur noch eine Versteifung des Handgelenkes vorgenommen werden kann. |